Wenn man nicht gerade auf dem Land wohnt sind Parkplätze vielerorts meist knapp und freie Flächen werden schnell zu einer inoffiziellen Parkfläche deklariert. Mal abgesehen davon, dass dies oftmals nicht nur nervig, sondern auch gefährlich ist (z.B. wenn durch falsches Parken die Sicht behindert wird), so ist das „wilde Parken“ gerade für Menschen einem eigenen Grundstück bzw. privaten Parkplatz eine ärgerliche Angelegenheit. Gerade bei einem gemieteten Parkplatz bezahlt man in manchen Städten schnell über 80 Euro pro Monat, was aufs Jahr gesehen immerhin circa einen vierstelligen Betrag ausmacht, nur damit man entspannt und legal sein eigenes Fahrzeug nach einem langen Arbeitstag oder üppigen Einkauf parken kann. Umso größer ist der Ärger, wenn plötzlich ein fremdes Auto auf dem privaten Grundstück parkt und man selbst dort nicht mehr stehen kann. Da dies in der Regel kein öffentliches Interesse berührt, wird weder Polizei noch Ordnungsamt etwas dagegen unternehmen – hier muss man sich selbst helfen und dem Falschparker auf dem Privatgrundstück anders bestrafen.
Falschparken auf Kundenparkplatz kann teuer werden
Wer sein Auto nicht nur auf einem privaten Parkplatz abstellt, sondern damit sogar noch einen Kundenparkplatz widerrechtlich blockiert, kann schnell und sehr heftig zur Kasse gebeten werden. Gerade für Ladenbesitzer ist ein Kundenparkplatz nicht selten Grundlage für ihre Einnahmen, denn in dicht bebauten und/oder besiedelten Gebieten können potentielle Kunden und Geschäftspartner nirgends anders ihre Fahrzeuge parken. Ist nun ein solcher privater Stellplatz (dieser muss auch durch ein entsprechendes Parkschild gekennzeichnet sein) zugeparkt und der Vermieter, bzw. Besitzer kann glaubhaft entgangene Einnahmen damit verbinden, kann es für den Falschparker schnell teuer werden, dann kommt möglicherweise auf ein Bußgeld fürs Falschparken auch noch ein Schadensersatzanspruch zu. Dazu muss die Ordnungswidrigkeit jedoch vor Gericht landen und diesen Stress wollen sich die meisten Geschädigten nicht antun. Die Alternative? Den Falschparker vom Kundenparkplatz oder Privatgrundstück abschleppen lassen ist eine Möglichkeit, muss jedoch erst einmal aus eigener Tasche bezahlt und später über den zivilrechtlichen Weg wieder eingefordert werden.
Aufkleber gegen Falschparker auf Privatgrundstück
Der Weg zum Anwalt oder Gericht scheuen viele durch Falschparker Geschädigte verständlicherweise. Ebenfalls sind wenige dazu bereit, das Abschleppen selbst vorab zu bezahlen. Und trotzdem: den Parksünder einfach unbestraft davonkommen lassen will man doch auch nicht. Das muss auch nicht sein, denn nun kannst du Falschparker auf deinem Privatgrundstück angemessen, ohne Anwalt oder Gericht und ohne große Kosten effektiv bestrafen. Mit dem Parkaffe-Aufkleber setzt du ein deutliches Zeichen, denn diese Parkaufkleber sind anders als die eher unauffälligen und wieder leicht zu entfernenden Haftnotizen „Scheisse geparkt!“ eine ganz andere Liga. Sie lassen sich zwar ebenfalls rückstandslos entferner, jedoch nur mit deutlich größerem Aufwand, sodass der Falschparker damit wesentlich länger beschäftig ist, als nur eine Haftnotiz herunterzureißen.
Hat der Nachbar mal wieder das eigene Grundstück blockiert? Steht mal wieder ein Parkidiot auf einem wichtigen Kundenparkplatz? Dann schnapp dir ein paar Parkaffe-Aufkleber mit dem Aufdruck „Ich bin ein Parkaffe, denn ich stehe gern auf einem Privat-Grundstück“ und zeig dem Falschparker, dass es Konsequenzen hat, wenn man sich so verhält. Ob im Winter bei Minusgraden, an heißen Sommertagen oder nassen Scheiben nach einem Regenschauer: diese Aufkleber gegen Falschparker auf Privatgrundstücken halten garantiert und werden dem Parksünder eine Menge „Spaß“ bereiten, denn ohne einen professionellen Aufkleberentferner sind die Sticker nicht so leicht zu lösen.