Da wo autogefahren wird, wird auch geparkt. Aber gerade letzteres scheint für einige Verkehrsteilnehmer eine nur schwer zu überwindenden Hürde zu sein. Gerade in urbanen und dich besiedelten Stadtgebieten mit wenigen Parkmöglichkeiten ist es besonders bitte, wenn mal wieder ein Kleinwagen die Parklücke von gleich zwei Fahrzeugen blockiert. Besonders häufig stellen sich Frauen und alte Leute mehr als unglücklich beim Einparken an und sorgen damit für Ärger anderer Autofahrer, die ebenfalls auf der Suche nach einem Parkplatz sind. Was bei den einen schlicht Unvermögen und Mangel an räumlicher Vorstellungskraft ist, das ist bei anderen Autofahrern schlicht der pure Egoismus und/oder Faulheit. Wer kenn das nicht: man sucht schon eine halbe Ewigkeit nach einem Parkplatz, ist sowieso schon zu spät dran und dann sieht man Autos, die vor und hinter sich 2 Meter Abstand lassen – zu groß um das nicht zu merken und zu klein, damit man selbst dort einparken kann. Wie oft hat man hier nicht schon geflucht und sich gewünscht, solche Parksünder irgendwie bestrafen zu können!
Dämlich geparkt in zweiter Reihe
Eine häufig verbreitete Situation in Großstädten: die normalen Parkflächen parallel zu Straße sind bereits alle belegt und schon wird in zweiter Reihe geparkt. Die Konsequenz: der Verkehr wird behindert und es entsteht schnell Stau, denn eine von zwei Fahrbahnen ist nicht mehr befahrbar. Auch das eingeschaltete Warnblinklicht entlastet solche Falschparker. Eine solche Ordnungswidrigkeit wird leider viel zu selten mit einem Strafzettel belangt, denn der Falschparker ist oft schneller wieder weg, bevor die Politessen am falsch geparkten Auto eintreffen.
Dämlich geparkt im Parkverbot und absoluten Halteverbot
Eines der ersten Dinge, die man in der Fahrschule lernt, ist das Erkennen von Verkehrsschildern und dazu gehören auch solche mit einem roten Rand, blauem Inneren und entweder einem Querstreifen (Parkverbot) oder zwei gekreuzten Querstrichen (Halteverbot) – in beiden Fällen darf hier nicht geparkt werden und das hat auch oft einen triftigen Grund. Dennoch ignorieren viele Autofahrer solche Parkschilder und stellen ihr Fahrzeug dennoch hier ab. Außer einem Knöllchen in Höhe von 15 bis 25 Euro passiert hier nicht viel.
Dämlich geparkt im Kreuzungsbereich oder Fußgängerüberwegen
Es gibt einen guten Grund dafür, dass vor und hinter einer Kreuzung oder einem Fußgängerüberweg weder gehalten noch geparkt werden darf und dennoch wird dies oft von Autofahrern ignoriert. Innerhalb von 5 Metern darf hier kein Auto abgestellt werden, da dies die Sicht von Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern beeinträchtigt und somit Unfälle riskiert werden. Zwar kann hier die Polizei solche Falschparker abschleppen lassen, aber oftmals kommen die Parksünder mit einem Strafzettel davon.
Dämlich geparkt, sodass man nicht mehr ins Auto einsteigen kann
Dass die meisten Autotüren nach außen aufgehen, scheint bei einigen Falschparkern noch nicht angekommen zu sein, denn nicht selten werden andere Autos so dich am eigenen Fahrzeug geparkt, dass man auch mit einer schlanken Figur praktisch nicht einsteigen kann. Vornehmlich gern wird dann auch noch die Fahrertür zugeparkt, sodass man durch die Beifahrerseiten oder sogar den Kofferraum ins Auto krabbeln muss. Wer kann hier bei einem solchen Parksünder schon ruhig bleiben?
Dämliches Parkverhalten bestrafen – der Aufkleber gegen Falschparker
Es gibt viele Situationen, in dem man einem Falschparker am liebsten an die Gurgel gehen möchte. Aber erstens wäre das auch keine Lösung, da man sich nur selbst strafbar macht und zweitens ist der Parksünder selten zugegen. Auflauern und den Parksünder zur Rede stellen, ist oft auch keine Alternative, da oft die Zeit dafür fehlt. Eine Halterermittlung und Abmahnung des Falschparkers wäre zwar eine Möglichkeit, aber auch das ist aufwändig und nicht immer zielführend. Jetzt gibt es aber eine Lösung: den Parkaffe-Aufkleber für dämliche Falschparker! Im praktischen Postkartenformat kannst du ihn einfach immer dabei haben und jeden Falschparker direkt an Ort und Stelle bestrafen. Die Aufkleber lassen z.B. mit einem Aufkleberentferner sich zwar rückstandsfrei entfernen (daher ist das Anbringen solcher Parkaufkleber auch keine Sachbeschädigung), jedoch dauert das eine ganze Weile, denn der Aufkleber reißt beim Entfernen sofort in feine Streifen. Der Falschparker wird also gebührend bestraft, da er erst einmal mit dem Aufkleber durch die Gegend fahren muss und jeder sehen kann, dass hier jemand gern einfach nur dämlich parkt!