Ob in Berlin, München oder Köln: in Großstädten sind frei Parkflächen selten und gerade zur Feierabendzeit stark frequentiert. Deshalb wird oft auch „wild geparkt“, sprich sein Auto dort abgestellt, wo es nicht offiziell erlaubt ist. Aber manchmal sind Autofahrer auch machtlos, denn nicht immer ist ein Parkverbot auch als solches sofort erkennbar. So geschehen in Nordrhein-Westfalen in Köln: In der Wevelinghovener Straße Ecke Krefelder Straße bis zur Wickerather Straße parkten Anwohner auf einem kleinen Schotterstreifen ihre Fahrzeuge jahrelange ohne ein einziges Knöllchen dafür zu bekommen. Was aber kein Autofahrer wusste: diese Schotterfläche ist offiziell ein Grünfläche und hier kann ohne entsprechende Beschilderung das Parken verboten. Kann? Genau, denn das Parken auf Grünstreifen ist nicht grundsätzlich verboten.
Behinderung oder Gefährdung durch Falschparker
Das Ordnungsamt in Köln erklärte, dass das Parken auf dieser Fläche lange Zeit nur geduldet wurde, solange dabei niemand gefährdet oder behindert wird. Allerdings gab es immer wieder Beschwerden von Fußgängern, die durch die geparkten Fahrzeuge zum Teil behindert wurden und daher schritt die Stadt Köln an dieser Stelle ein. Auch für den nicht vorhandenen Rasen auf der offiziellen Grünfläche hat das Ordnungsamt eine Erklärung parat, denn durch die jahrelange Parkweise der Autos wurde der Grünstreifen praktisch immer weiter abgenutzt, bis er zum Schluss kaum noch zu erkennen war. Für die Anwohner ist das nun offizielle Parkverbot in der Wevelinghovener Straße ein echtes Problem, denn trotz Anwohnerparkausweis müssen die Autofahrer oft weite Strecken zurücklegen, um vom Parkplatz zur Wohnung zu gelangen.
Straßenverkehrsordnung und das Gewohnheitsrecht
Interessanterweise gab es zum Parken auf Grünflächen sogar beim Oberlandesgericht Köln in den 80er Jahren ein Urteilsspruch, der besagte, dass das Parken auf Grünflächen kein Verstoß gegen die StVO darstelle. Allerdings hat jede Stadt oder Kommune spezielle Grünflächenverordnungen, welche das Parken des Autos auf diesen Flächen verbietet und demzufolge auch mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Eine Ausnahme gibt es bei der Straßenverkehrsordnung allerdings doch: im § 12 Absatz 4 der StVO ist das Parken auf Grünflächen dann offiziell verboten, wenn der Grünstreifen zur angrenzenden Straße gehört und dadurch einen Gehweg abgrenzt. Es handelt sich hierbei um sogenanntes „Straßenbegleitgrün“ und genau hier gilt ein generelles Parkverbot auch ohne entsprechenden Straßenschilder. Genau das ist im Agnesviertel in Köln der Fall, denn auch hier befindet sich ein Fußweg genau daneben. Da hier offenbar einige wenige Autofahrer zu weit auf eben diesem Weg geparkt haben, musste die Stadt Köln irgendwann einschreiten. Auch wenn die Anwohner viele Jahre hier mit dem Auto sehen durften – ein Gewohnheitsrecht gibt es an dieser Stelle nicht.
Bußgeld beim Parken auf Grünflächen
Während ein abgelaufener Parkschein durchschnittlich mit 10 bis 15 noch verhältnismäßig günstig ist, kostet das Parken auf Grünflächen gleich richtig Geld und schlägt mit einem 35 Euro Knöllchen zu Buche. Auch wenn die Grünfläche nicht unmittelbar neben einer Straße ist, kann das Parken hier generell verboten sein. So ist zum Beispiel in Freiburg das Parken laut dem §12 der hiesigen Polizeiverordnung in Parkanlagen (also frei zugängliche Grünanlagen) verboten. Hier gab es bereits im Jahr 2014 Beschwerden von Falschparkern, die auf einem Park-and-Ride Parkplatz ein Knöllchen erhalten haben, weil sie ihre Autos auf dem Rasen abgestellt haben und dies keine offizielle Parkfläche war. Wird beim Parken oder Halten auf einem Grünstreifen sogar ein Baum o.ä. beschädigt, kann dies sogar noch teurer werden. Bevor man also sein Auto auf einer Rasenfläche parkt, sollte man folgende Punkte beachten:
- Befindet sich die Grünfläche zwischen Straße und Gehweg?
- Ist es eine öffentliche Parkfläche?
- Gibt es in dem Gebiet ein entsprechendes Verbot in der Städteverordnung?
- Werden Fußgänger oder Radfahrer blockiert?
- Werden Bäume oder Pflanzen durch das Parken beschädigt?
Sollte man auch nur eine der Fragen mit „ja“ beantworten können, sollte man sich lieber einen anderen (offiziellen) Parkplatz suchen.