Ohne Regeln geht es nicht – im Straßenverkehr ist dieser Grundsatz besonders wichtig und jeder, der in Deutschland seinen Führerschein macht, der lernt das 1×1 für Autofahrer kennen. Leider vergessen viele Menschen nur allzu schnell viele Regeln wieder, sobald sie die Fahrerlaubnis in den Händen halten. Während sich die meisten noch halbwegs an Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregeln halten, so gehört das Parken der Fahrzeuge zu einer Disziplin, die gern mal nicht nach den Regeln der StVO stattfindet.
Staat erfüllt Pflicht nicht
Immer mehr Bürger haben dabei ein besonders ungutes Gefühl, denn der Staat kommt scheinbar seinen Pflichten nicht wirklich nach und ahndet Parksünder viel zu selten und auch nicht hart genug. Während manche Autofahrer vollkommen rücksichtslos und ohne nachzudenken einparken, müssen andere Verkehrsteilnehmer oder Passanten darunter leiden. Von den Ordnungskräften kommt leider viel zu wenig Unterstützung – mangelt es ihnen jedoch auch an Personal und Geld, um allen Falschparkern mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Leibe zu rücken. Stellt sich dann nur für viele die Frage: was kann man gegen Parksünder tun?
Mit digitaler Technik selbst helfen
Dieser Ansatz ist nicht neu: wenn sonst keine Hilfe zu erwarten ist, dann muss man sich eben selbst helfen. Der passionierter Fahrradfahrer Heinrich Strößenreuther hat schon oft festgestellt, dass gerade in der Innenstadt von Berlin Falschparker viele Radfahrer zu gefährlichen Ausweich-Manövern zwingen und damit häufig auch Unfälle riskieren und provozieren. Und auch in vielen anderen Städten sind falsch geparkte Autos ein echtes Problem und Sicherheitsrisiko für alle Menschen – sogar für sich selbst. Denn wer z.B. in zweiter Reihe parkt, riskiert nicht nur Blechschäden, abgefahrene Außenspiegel, sondern auch Verletzungen beim Ein- und Aussteigen. Denn wer so dich am fahrenden Verkehr parkt, der kann schnell selbst zum Opfer werden, in dem ein vorbeifahrendes Auto den Parkenden streift oder sogar rammt.
Polizei beachten Falschparker nicht
Ein häufiges Bild auf der Straße: 10, 20, 30 oder noch mehr Autos parken ganz offensichtlich falsch und die Polizei fährt vorbei – auch ohne Blaulicht eingeschaltet zu haben, sprich offiziell mit einem Einsatz beschäftigt zu sein. Andererseits wird dann gern schon einmal ein Knöllchen um 3 Uhr nachts ausgestellt – da darf man bewusst nach der Verhältnismäßigkeit fragen, denn gerade tagsüber ist das Unfallrisiko und die Verkehrsbeeinträchtigung durch Falschparker doch sehr viel höher als mitten in der Nacht in verkehrsberuhigten Zonen. Das ruft vor allem selbsternannte Verkehrserzieher auf den Plan, die mittels Internet und digitaler Technik schnell mal zum Vekehrsrichter werden. Aber für viele dieser „privaten Ordnungshüter“ ist es weniger die Langeweile, die zum Handeln antreibt. So stellt Soziologe Stephan Humer fest: „Ich habe jetzt eine Möglich den Frust oder die Angst zu kanalisieren. Ich habe also einen Weg gefunden, das loszuwerden.“ Soll heißen: durch die Technik (z.B. Smartphones mit hochauflösenden Kameras) habe ich jederzeit selbst die Möglichkeit, Ordnungsverstöße festzuhalten und den Behörden zu melden oder sie ins soziale Netz (z.B. bei YouTube) oder Portalen wie wegeheld.org zu stellen.
Dashcam – Video als Selbstjustiz – Verkehr und Raudies filmen
Was eigentlich als Mittel zur Dokumentation bei Verkehrsunfällen genutzt wird, mutiert jetzt als digitale Beweisquelle für Privatleute in Sachen Ordnungswidrigkeit. Die sogenannten Dashcams (auch Autokamera genannt) werden immer häufiger dafür genutzt, um andere Autofahrer öffentlich an den Pranger zu stellen. Einmal an der Frontscheibe oder dem Armaturenbrett installiert zeichnen die kleinen Kameras alles auf, was sich vor dem eigenen Auto abspielt. Einige Autofahrer filmen Raudies und Parksünder damit und stellen diese Videos anschließend für jedermann öffentlich ins Netz. Aber funktioniert Bestrafung durch den digitalen Pranger wirklich? Viele Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten entstehen ohne nachzudenken, so Humer. Ob sich also Autofahrer damit konditionieren lassen, dass sie bei einem Fehlverhalten ihrerseits in einem der sozialen Kanäle oder Portale auftauchen, darf daher bezweifelt werden. Dazu kommt, dass das Aufnehmen von Autos mit erkennbaren Nummernschilder und/oder Fahrergesichtern rechtswidrig ist, so Thomas Kranig der Datenschutzbeauftragter Bayerns. Nur mit ausdrücklicher Einwilligung wäre dies erlaubt – das Motiv für das Filmen und veröffentlichen spielt dabei keine Rolle.
Falscherparker anzeigen – hilft das wirklich?
Die Verkehrsteilnehmer sind hier sehr gespalten: die einen fühlen sich von den Behörden im Stich gelassen und von Falschparkern genötigt und wollen ihrem Ärger Luft verschaffen und die Parksünder anzeigen. Die anderen vielen sich verfolgt und reagieren ihrerseits ebenfalls mit Ablehnung und manchmal sogar Gewalt darauf. Das Mißtrauen der Menschen wächst dadurch an und das ist natürlich ein Problem, was kürzlich auch ein Einwohner des Örtchens Bad Soden am Taunus erfahren musste. Ein Porsche im Haltverbot ist dort ein normales Bild geworden und das wollte er nicht hinnehmen. Bürgermeister Norbert Altenkamp hat es in seiner Stadt immer wieder mit selbsternannten Parksündern zu tun und besagter Bürger brachte es pro Monat auf über 100 Ordnungsanzeigen wegen Falschparkens. Trotz intensiver Bemühungen war leider keine Änderung des Verhaltens der Autofahrer festzustellen und der selbsternannte Ordnungshüter wurde sogar persönlich angegangen und zog schließlich weg.
Fazit
Falschparker nerven tierisch und gerade diejenigen, die durch auch noch selbst genötigt werden, können das nachvollziehen. Ein Strafzettel in Höhen von 15 – 25 Euro ist für die meisten kein wirksames Mittel, um aus dem Fehlverhalten zu lernen. Andere Autofahrer an den Pranger zu stellen verschafft dem eigenen Ärger zwar Luft, ist aber auch nicht die Lösung, da es meist rechtswidrig und auch nicht die feine englische Art ist – egal wie man gefrustet ist. Dem Parksünder aber darauf hinzuweisen, was er falsch gemacht hat, kann eine Lösung sein. Mit einem Parkaffe-Aufkleber z.B. ist das ganz einfach möglich. Ob auf einem Privatgrundstück geparkt, eine Einfahrt blockiert, einen Behindertenparkplatz zugeparkt oder einfach nur dämlich falsch geparkt: Aufkleber auf die Scheibe und schon ist ein bisschen Frust von dir abgefallen. Der Falschparker hat dann in jedem Fall einen sichtbaren Denkzettel bekommen.