Falschparker vor Ladestation für Elektroautos

Kennst du das auch? Der Akku deines Elektro-Autos ist fast leer und du suchst nach einer freien Ladestation in der Stadt. Endlich findest du eine Station zum Aufladen aber kommst nicht an die „Zapfsäule“, weil mal wieder ein Falschparker den E-Parkplatz blockiert? Das ist besonders dann sehr ärgerlich, wenn in der näheren Umgebung keine andere Ladesäule in erreichbarer Nähe ist und dein E-Auto dann liegen bleibt. Da will man schon umweltbewusst und schadstofffrei Auto fahren und wird dann von irgendwelchen Parksündern blockiert und genötigt. Falsch geparkte Autos sind schon auf „normalen“ Parkplätze ein Ärgernis, aber vor Ladestationen sind sie eine wirkliche Plage.

Zugeparkete Ladesäulen in Großstädten werden bestraft

Die Infrastruktur an Ladesäulen für Elektroautos ist noch sehr verbesserungswürdig, wird aber stetig ausgebaut. In vielen Großstädte wie Hamburg, München, Berlin, Frankfurt und Köln gibt es bereits eine ganz passable Anzahl speziellen Parkplätzen für Elektrofahrzeuge und die Ladeinfrastruktur für E-Mobility wird weiter ausgebaut, wenn gleich es auch hier noch viel zu wenige E-Parkplätze gibt. Diese speziell gekennzeichneten Parkflächen sind ausschließlich für Autofahrer vorgesehen, die mit einem batteriebetriebenen Kfz unterwegs sind. Denn hier ist i.d.R. eine spezielle Ladestation oder Ladesäule direkt neben dem E-Parkplatz positioniert, damit das E-Auto unkompliziert wieder aufgeladen werden kann. In vielen Großstädten ist das Aufladen sogar kostenlos, aber oft nicht möglich, weil die Ladesäulen von Diesel- oder Benzinfahrzeugen zugeparkt wurden.

In einigen Großstädten gehen die Ordnungskräfte mittlerweile gezielt gegen solche Parksünder vor. Wer unberechtigt vor einer Ladesäule für E-Autos parkt, wird einerseits mit einem Knöllchen bestraft und in besonders dreisten Fällen sogar abgeschleppt.

Falschparker vor Ladesäule für Elektro-Autos in Hamburg abgeschleppt

Besonders in Großstädten gewinnen E-Autos immer mehr an Popularität, denn für kurze Strecken in der City sind sie die perfekten Fortbewegungsmittel. Dennoch bleibt das Problem, dass es zu wenige Ladesäulen für Elektroautos gibt und die wenigen öffentlichen Ladestationen werden dann oftmals sogar durch falschgeparkte Fahrzeuge blockiert. Wer in Hamburg mit einem Diesel oder Benziner eine Ladesäule blockiert, wird kurzerhand abgeschleppt. Sobald eine solche Ordnungswidrigkeit vorliegt, kann die Polizei vom Ordnungsamt oder einer Privatperson gerufen werden und diese macht dann mit den Falschparkern kurzen Prozess. In circa 30 Minuten ist eine Streife vor Ort und in weiteren 15 Minuten ist in der Regel auch ein Abschleppwagen unterwegs. In einigen Fällen versucht die Polizei noch die Halter der falschgeparkten Fahrzeuge zu ermitteln aber nicht selten werden in Hamburg E-Ladestationen direkt „freigeschleppt“.

Fehlende Rechtsgrundlage für Parkplätze von E-Fahrzeugen

Bei einer zugeparkten Feuerwehrzufahrt, Ladezonen oder sogar bei einem schlichten Parkverbot oder Halteverbot ist die Rechtsgrundlage ziemlich eindeutig, denn hier gibt es rechtsgültige Verkehrszeichen. Bei Parkplätzen mit einer Ladesäule für Elektro-Fahrzeuge sieht das Ganze schon anders aus, denn hier gibt es einfach keine eindeutige Beschilderung. In Osterholz werden Falschparker für Ladestationen mit der Begründung „Keine Strafe ohne Gesetz“ gar nicht geahndet, d.h. hier gibt es für das offensichtliche Falschparken nicht einmal einen Strafzettel. In Stuttgart und Hamburg dagegen greifen die Ordnungskräfte sofort und hart durch, denn hier werden Ladestationen sofort mit einem Abschleppwagen von Diesel- und Benzinfahrzeugen befreit. Eine Berechtigung für das Abschleppen vor Ladesäulen wird hier mit der Straßenverkehrsordnung begründet, denn für öffentliche Parkplätze liegt das Abschlepprecht bei den Städten und Kommunen. Leider gibt es derzeit jedoch noch keine eindeutigen Verkehrsschilder, die Parkplätze und Ladestationen für E-Autos eindeutig kennzeichnen.


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Was tun, wenn Falschparker Ladesäulen für E-Autos blockieren?

Sollte man ein offensichtlich falschgeparktes Fahrzeug vor einer Ladesäule sehen, kann in jedem Fall das Ordnungsamt gerufen werden. Diese entscheiden dann, ob dieses Parkverhalten eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einem Knöllchen oder sogar mit dem Abschleppen bestraft wird. Wie bereits geschildert, gibt es jedoch keine eindeutigen Zeichen und Schilder, die einen E-Parkplatz eindeutig ausschildern. Es ist also Ermessungssache der Ordnungskräfte und Polizisten, ob ein solcher Falschparker bestraft wird oder nicht.

Noch schwieriger ist es, wenn es sich hierbei um einen privaten Parkplatz handelt. Immer mehr Geschäfte schaffen einen besonderen Service für ihre Kunden und richten Ladestationen auf ihren Kundenparkplätzen ein. Diese Parkflächen jedoch liegen nicht in der Befugnis der öffentlichen Hand und somit werden hier sehr wahrscheinlich weder Ordnungsamt noch Polizei tätig werden. Hier verhält es sich ähnlich wie mit dem Falschparken vor privaten Einfahrten: Der geschädigte muss selbst aktiv werden und en Abschleppdienst erst einmal aus eigener Tasche bezahlen. Das Geld muss dann im Zweifel gerichtlich vom Parksünder eingeklagt werden.

Ladestation für Elektroauto zugeparkt? Parkaffe Aufkleber helfen!

Eine zugeparkte Ladestation kann ziemlich frustrierend sein und wenn der Falschparker dafür noch nicht einmal offiziell wenigstens eine Anzeige für die Ordnungswidrigkeit bekommt, ist der Frust doppelt so hoch. Da kauft man sich schon ein umweltfreundliches Elektroauto und kann die wenigen Ladestationen wegen der Parksünder noch nicht einmal nutzen und niemand unternimmt etwas dagegen? Schluss damit: mit den speziell für solche Zwecke gestalteten Parkaffe-Aufkleber für Falschparker vor E-Ladesäulen wirst du selbst zum Sheriff und zeigst den ignoranten Falschparkern. Die Sticker sind dank des DIN A5 Formats schön handlich und passen in jede Tasche. Die vorperforierte Rückseite macht das Aufkleber in weniger als 3 Sekunden schnell und effektiv möglich. Die speziell für den Außeneinsatz entwickelte PVC-Folie der Aufkleber ist lichtbeständig und wasserfest, sodass auch nach längerem Regen die Denkzettel gegen Falschparker vor Ladestationen nicht nur lange, sondern auch gut sichtbar halten.

Das Beste an den Original Parkaffe-Stickern: Der spezielle Parkplatz für Elektroautos wird für alle noch besser sichtbar und auch der Parksünder selbst wird auf sein Fehlverhalten auch ohne Strafzettel oder Abschleppdienst auf die blockierte Ladesäule hingewiesen. Viele unserer Kunden haben uns die Wirksamkeit der Parkaffe-Aufkleber mehrfach bestätigt: Einmal aufgeklebt und schon steht dieser Autofahrer nicht ein zweites Mal an der falschen Stelle.

Behindertenparkplatz – wer darf darauf parken?

parkausweis-schwerbehinderungParkausweis für Schwerbehinderte: Generell darf ein Behindertenparkplatz nur von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen benutzt werden. Hier gibt es allerdings verschiedene Abstufungen und auch unterschiedliche Parkplätze für Behinderte zu beachten. In Deutschland zählt eine Parkfläche dann offiziell als Behindertenparkplatz, wenn diese durch ein Zusatzschild mit einem speziellen Zeichen mit einem Rollstuhlfahrer gekennzeichnet ist. In der Straßenverkehrsordnung ist dies das Zusatzschild 1044-10 oder 1044-11, das man oft ergänzend zu anderen Parkschildern findet. Autofahrer mit schweren Gehbehinderungen, einer beidseitigen Amelie (angeborenen Fehlbildung von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Fehlbildung von Knochen und Gliedmaßen) oder blinde Menschen dürfen auf Behindertenparkplätzen ihr Fahrzeug von unbegrenzter Dauer abstellen – eine Höchstparkgrenze für Behinderte gibt des demzufolge nicht. Allerdings kann es durchaus Einschränkungen gerade auf privaten Grundstücken (z.B. Einkaufszentren, Arztpraxen usw.) oder auf Behindertenparkplätzen vor Behörden über die Parkdauer geben. Wird diese überschritten oder verfügt das Fahrzeug nicht über eine deutlich sichtbare Berechtigung (oft ein Behindertenausweis hinter der Frontscheibe), so können Autos auch auf Behindertenparkplätzen abgeschleppt werden. Wichtig ist ebenfalls zu beachten, dass nur der Inhaber eines Behindertenausweises berechtigt ist, einen entsprechend gekennzeichneten Parkplatz zu benutzen.

Blaue Parkkarte: Parkausweis für einen Behindertenparkplatz

parkausweis-blaue-parkkarte-behindertenparkplatzBlaue Parkkarte für Behindertenparkplatz: Wie bereits beschrieben, dürfen nur Autofahrer mit einer nachweisbaren Behinderung einen speziellen Parkplatz benutzen. Dieser Nachweis wird meist durch einen offiziellen Parkausweis erbracht, der amtlich beantragt und genehmigt werden muss. Der gängigste Parkausweis für einen Behindertenparkplatz ist die sogenannte „blaue Parkkarte“, welche man bei örtlichen Bezirksamt oder der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bekommt. Abhängig vom Bundesland sind in der Regel Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis zu dieser Sonderparkerlaubnis berechtigt und können diese kostenfrei beantragen. Die Gültigkeit des Parkausweises für Behindertenparkplätze beschränkt sich dabei auf die des Schwerbehindertenausweises – läuft dieser ab, so erlischt auch automatisch die blaue Parkkarte. Diese ist im Übrigen auch dann gültig, wenn der Inhaber des Parkausweises selbst nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Ist er dementsprechend nur Beifahrer und führt seinen Parkausweis mit sich, so darf das Auto ebenfalls auf einem Behindertenparkplatz abgestellt werden. Der Inhaber der blauen Parkkarte muss jedoch stets bei der Autofahrt anwesend sein, damit man eine Sonderparkerlaubnis erhält. Reine Besorgungsfahrten für einen behinderten Menschen berechtigen nicht zum Halten oder Parken auf einem Behindertenparkplatz. Eine solche Sonderparkerlaubnis ist für alle EU-Mitgliedstaaten gültig und muss immer in Verbindung eines mitgeführten Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Führerschein) vorzeigbar sein.

Orange Parkkarte: Parkausweis für Parkerleichterung

Seit 2009 wurde eine ergänzende „orange Parkkarte“ eingeführt, die zu einer Parkerleichterung verhilft, nicht aber die Benutzung von Behindertenparkplätze erlaubt. Autofahrer eines solchen Parkausweises berechtigt ausschließlich zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, wenn Personen mit einem G oder B Merkzeichen, bzw. unter einer mindestens 70 prozentigen Funktionsstörung der Beine und/oder einer mindestens 50 prozentigen Funktionsstörung der Atemorgane leiden. Auch schwerbehinderte Personen, welche einen 60 prozentigen Grad der Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa nachweisen können, sind ebenfalls berechtigt für die orangene Parkkarte. Die genaue Definition für diese Form eines bundesweit gültigen Sonderparkausweises lautet: „Besondere Parkausweis für Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen“.

Wo darf man mit einem Behindertenparkausweis parken?

Sobald man im Besitz der blauen Parkkarte ist, darf man natürlich überall dort parken, wo gekennzeichnete Behindertenparkplätze mit dem entsprechenden Rollstuhlfahrersymbol zu sehen sind. Dieser Parkausweis berechtigt jedoch noch zu weiteren Erlaubnissen, sollte es in der unmittelbaren Nähe keine regulären Parkplätze geben:

  • Ein Parken bis zu 3 Stunden auf der Straße oder in Parkverbotszonen ist erlaubt.
  • Ein Ausdehnen der maximalen Parkdauer ist erlaubt.
  • Behinderte können kostenlos auf bezahlpflichtigen Parkplätzen parken, die durch eine Parkuhr oder ein Parkometer geregelt werden.
  • Das Parken auf Anwohnerparkplätze für eine maximale Dauer von 3 Stunden ist erlaubt.
  • Halten oder Parken in beschränkten Verkehrszonen ist dann für Behinderte und Schwerbehinderte erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird.
  • Bei ausdrücklichen Zugeständnissen der örtlichen Gegebenheiten können behinderte Autofahrer auch in Fußgängerzonen parken.

Unbefugte Nutzung von Behindertenparkplätzen

Wird ein Auto unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkt, dann ist im öffentlichen Raum mit einer Strafgebühr von 35 Euro zu rechnen. Auf privaten Grundstücken (z.B. bei Supermärkten oder Baumärkten) kann der Eigentümer den Falschparker sogar abschleppen lassen, wenn dieser auf einem deutlich erkennbaren Behindertenparkplatz steht. Dies geschieht allerdings nur selten, da ein Abschleppdienst in der Regel vom Beauftragten bezahlt werden muss. Der Falschparker kann zwar im Nachhinein zur Kasse gebeten werden, allerdings ist das oft nur über den zivilrechtlichen Weg möglich. Daher kommen wohl die meisten Falschparker auf Behindertenparklätzen maximale mit einer schriftlichen Vorwarnung und einem Ordnungsgeld davon. Eine Ausnahme stellt das Halten des Fahrzeugs auf einem Behindertenparkplatz dar. Hier gibt es keine eindeutige und klare Regelung. Hier gilt allerdings der Grundsatz: wer länger als 3 Minuten sein Auto abstellt oder dieses verlässt, der parkt offiziell und kann sich dadurch schnell einen Strafzettel wegen Falschparkens einhandeln.
Behindertenparkplatz beantragen

Die Berechtigung für das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist immer personengebunden und wird durch die jeweiligen Bundesländer häufig in den Bezirksämtern oder Straßenverkehrsämtern reguliert. Wer eine blaue oder orange Parkkarte benötigt, muss den Grad seiner Behinderung nachweisen und erhält dann nach einigen Tagen oder manchmal auch Wochen oft kostenfrei seinen Parkausweis. In Ausnahmefällen kann ein Parkausweis für Schwerbehinderte auch dann beantragt und genehmigt werden, wenn das Verfahren der Anerkennung auf die Schwerbehinderung noch nicht abgeschlossen ist. Den „eingeschränkten“ Ausweis für Parkerleichterung beantragt man ebenfalls bei den gleichen Ämtern der jeweiligen Länder. Ist ein solcher Parkausweis genehmigt, hat er in der Regel eine Gültigkeit von 5 Jahren oder ist bei Personen mit einer bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigung auch unbefristet gültig. Hier können Behinderte u.a. eine entsprechende Parkerlaubnis beantragen:

Behindertenparkplatz beantragen

Um einen solchen Parkausweis zu beantragen, bedarf es meistens (abhängig vom jeweiligen Bundesamt, bzw. des dort zuständigen Ordnungsamtes) nicht vieler Informationen. Hier ein Beispiel für einen Antrag auf Einrichtung eines personengebundenen Behindertenparkplatzes der Hansestadt Rostock:

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Behindertenparkplatz Kennzeichnungen und Abmessungen

In Deutschland sind die Abmessungen eines Behindertenparkplatzes genau festgelegt. Geregelt durch die DIN 18040-3 Norm ist folgendes definiert:

  • Ein Seitenausstieg von mindestens 3% der Parkplätze für Pkw muss gewährleistet sein.
  • Eine Mindestbreite von 3,50 m und eine Mindestlänge von 5,00 m muss gegeben sein.
  • Ein Heckausstieg muss gewährleistet sein und hinter diesem eine freie Bewegungsfläche von mindestens 2,50 m.
  • Der Seitenaussteig auf einem Behindertenparkplatz muss mit einem abgesenkten Bordstein von maximal 3 cm Höher gewährleistet sein.
  • Eine Längsneigung darf maximal 6 % und eine Querneigung höchsten 2,5 % aufweisen. Auch angrenzende Fußwege und Gehwege dürfen maximal 2-3 % geneigt sein.
  • Die Oberfläche eines Behindertenparkplatzes muss der DIN Norm 18318-15 entsprechen und entweder aus Asphalt, Betonsteinplatten, Klinker- oder Ziegelpflaster oder Natursteinpflaster bestehen. Fugen dürfen dabei nur sehr schmal sein oder müssen verdichtet, bzw. vergossen werden.

 

Falschparker Aufkleber