Eine der ersten Lektionen beim Führerschein ist das Erkennen und richtige Deuten von Verkehrsschildern. Während die Bedeutung von Vorfahrts-, Autobahn- und Stopschildern noch von den meisten eindeutig erkannt werden, tun sich viele Autofahrer bei einem Verkehrszeichen besonders schwer. Es ist kreisrund, hat einen roten Rand, einen blauen Mittelteil und entweder einen Querbalken oder zwei gekreuzte Balken – die Rede ist vom Halteverbotsschild. Laut StVO heißt dieses Verkehrszeichen korrekterweise auch Haltverbot und wird nur umgangssprachlich mit einem zusätzlichen „e“ ausgesprochen, bzw. geschrieben. Grundsätzlich beschreibt das Halteverbotsschild, das in diesem Bereich kein Auto geparkt, bzw. gehalten werden darf.
Unterschied von Parkverbot und Halteverbot
Um den Unterschied eines Halteberbotsschildes und Parkverbotschildes zu erklären, muss man erst einmal auf die Definition laut Straßenverkehrsordnung schauen:
Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.
Wenn man so will, ist also ein Parken auch immer ein Halten, aber ein Halten nicht automatisch ein Parken. Und hier ist auch schon der wesentliche Unterschied beider Verkehrssituationen. Eigentlich muss man sich nur merken: Aussteigen = Parken oder eben länger an einer Position mit dem Auto stehen bleiben. Und streng genommen gibt es ein klassisches Parkverbot nicht – es ist eigentlich immer nur ein Halteverbot mit oder ohne Einschränkungen. Habe ich ein Verkehrsschild mit nur einem Balken, handelt es sich um ein eingeschränktes Halteverbot (auch Parkverbot genannt) und ist ein Verkehrszeichen mit 2 Balken, also einem Kreuz, zu sehen, dann handelt es sich um ein absolutes Halteverbot (bzw. auch Haltverbot bezeichnet).
Ob eingeschränktes Halteverbot oder absolutes Halteverbot – eines haben beide Verkehrsschilder gemeinsam: längerfristiges Parken ist hier nicht erlaubt. Für beide Situationen gilt auch gleichermaßen, dass in Notsituationen oder bei bestimmter Anordnung durch offizielle Ordnungskräfte eine Halten oder Parken mit Ausnahme erlaubt ist. Andernfalls gilt: in einem eingeschränkten Halteverbot (entspricht einem normalen Parkverbot), darf ich mein Auto bis zu 3 Minuten parken. Gerade zum be- und entladen kann dies sehr hilfreich sein. Im Unterschied zum absoluten Halteverbot, darf man hier eben seinen Wagen kurzfristig abstellen und diesen sogar verlassen. Ist ein Verkehrsschild mit 2 gekreuzten Balken zu sehen, befindet man sich im absoluten Halteverbot und hier darf man überhaupt nicht parken – auch nicht kurzfristig.
Im deutschen Straßenverkehr gibt es viele Sonderregelungen, Ausnahmen und besondere Situationen, auf die Autofahrer achten, bzw. welche sie wissen müssen. Eine davon sind zeitlich begrenzte Halteverbotszonen. Hier werden oft mobile Schilder in Bereichen aufgestellt, in denen normalerweise geparkt werden kann. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Halteverbot eingerichtet wird, um Baumschnittarbeiten vorzunehmen. Auch bei Tagesbaustellen besteht in der Regel immer ein absolutes Halteverbot für einen bestimmten Zeitraum. Zeitlich begrenzte Halteverbote stellen für einige Autofahrer jedoch ein Problem dar – besonders dann, wenn es sich um mobile Verkehrsschilder handelt, sprich die nur für ein bestimmtes Zeitfenster auf- und später wieder abgebaut werden. Diese Schilder werden zwar einige Tage (manchmal auch Wochen) vor dem Inkrafttreten des Halteverbots aufgestellt, jedoch kann es trotzdem Problem geben. Während der Halter z.B. im Urlaub ist oder längere Zeit nicht das Fahrzeug bewegen kann (z.B. Krankenhausaufenthalt, Dienstreise etc.) und das Auto im temporären Halteverbot stehen bleibt, riskiert er ein Knöllchen oder sogar abgeschleppt zu werden. Anders ist es bei festen Halteverbotszonen, die z.B. nur einen Wochentag gelten. Dies ist im Falle von Straßenreinigung und Wochenmärkten der Fall, da hier die Parkfläche freibleiben muss. In jedem Fall aber ist ein zeitlich begrenztes Halteverbotsschild mit einem kleinen Hinweis versehen, über welchen Zeitraum hier nicht geparkt werden darf. Dies kann entweder über einige Tage oder auch eine bestimmte Uhrzeit gültig sein.
Ist für viele Autofahrer schon das Erkennen, ob es sich um ein Parkverbot oder Haltverbot handelt, eine echte Herausforderung, so scheitern noch mehr an den Verkehrszeichen mit den kleinen weißen Pfeilen. Viele Verkehrsteilnehmer missachten diese Pfeile entweder gänzlich oder verstehen ihre Bedeutung schlichtweg nicht. Im Prinzip ist das aber ganz einfach: zeigt der weiße Pfeil auf dem Halteverbotsschild nach rechts (von der Fahrbahn weg Richtung Fußweg), dann endet hier das Halteverbot. Zeigt der weiße Pfeil nach links (zur Fahrbahn hin und vom Fußweg Weg), dann beginnt hier die Halteverbotszone. Die gleiche Regelung gilt natürlich auch für das Parkverbotsschild. Die kleinen weißen Pfeile beschreiben also immer genau, wo und wann man sein Auto in einem bestimmten Bereich nicht parken darf.
Wer sein Auto in einem Halteverbot oder Parkverbot abstellt, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Je nach Situation können diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 35 Euro geahndet werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn man auf Geh- oder Radwegen parkt oder sein Auto ohne Sondergenehmigung in einer Fußgängerzone abstellt. Richtig teuer wird es dann, wenn durch falsches Parken den Verkehr behindert oder sogar ein Unfallrisiko besteht. Stellt man das Fahrzeug z.B. auf eine Zufahrt zur Autobahn ab, kann dies bis zu 70 Euro kosten und sogar einen Punkt in Flensburg bedeuten, da dies ein absolutes Halteverbot darstellt. Ein Parkverbot besteht auch in verkehrsberuhigten Zonen, wie z.B. vor Schulen oder Kindergärten. Wer hier parkt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro rechnen. Wie teuer das Knöllchen wird, hängt also immer von der jeweiligen Situation ab. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass das Parken im absoluten Halteverbot fast immer deutlich teurer ist, als das Abstellen des Autos im eingeschränkten Halteverbot.
Was viele nicht wissen: nicht nur das Ordnungsamt, sondern auch Privatleute dürfen auf einer öffentlichen Straße Halteverbotsschilder aufstellen (lassen). Speziell bei Umzügen in engen Wohngebieten ist das eine sehr gute Lösung, um zeitweise die Straße für die eigenen Fahrzeuge freizuhalten. Beantragt werden solche temporären Halteverbote entweder direkt im lokalen, zuständigen Ordnungsamt oder bei einem entsprechenden Online-Service. Hier handelt es sich i.d.R. immer um ein absolutes Halteverbot – sprich es darf auch nicht kurz geparkt werden, damit z.B. der Umzugswagen immer freie Fahrt hat. Wird dennoch ein Auto unberechtigterweise in einem solchen Halteverbot geparkt, so gelten die gleichen Regeln, wie in fest eingerichteten Verbotszonen. Falschparker sind hier besonders nervig, aber Abschleppen muss man sie meist dennoch auf eigene Kosten, da oftmals kein öffentliches Interesse besteht. Nur ein Strafzettel für das Parken im Haltverbot allein schafft leider auch nicht mehr Platz für den Umzugswagen. In einigen Fällen, bzw. bestimmten Städten oder Gemeinden, übernimmt die Polizei oder das Ordnungsamt selbst die Abschleppkosten für Falschparker. Im Zweifel sollte man sich jedoch beim zuständigen Amt vorab informieren.
Auf einem privaten Grundstück kann jeder Eigentümer die Regeln selbst definieren, nach denen geparkt oder nicht geparkt werden darf. Sobald man aber auf einer öffentlichen Straße, bzw. Verkehrsbereich ein Halte- oder Parkverbot einrichten möchte, muss dies über ein Ordnungsamt genehmigt werden. Auch ein Online-Umzugsservice, bei dem man Halteverbotsschilder einfach bestellen kann, ist eine Freigabe durch Amtsseite nötig. Der einzige Unterschied besteht hier darin, dass man sich um das Aufstellen und Abbauen der Verkehrsschilder nicht selber kümmern muss.
Hier gilt die Regel: 72 Stunden (gleich 3 Tage) vor der Einrichtung eines temporären Parkverbots müssen die Schilder aufgestellt und mit entsprechenden zeitlichen Hinweisen versehen werden. Autofahrern muss genügend Zeit gegeben werden, um ihre Fahrzeuge aus dem Halteverbot entfernen zu können. Für einen Umzug beispielsweise kostet ein zeitlich begrenztes Halteverbot circa 30-80 Euro. Es hängt davon ab, ob man die Verkehrsschilder selbst aufstellt oder dies von einem Unternehmen machen lässt.
Es gibt hier im Wesentlichen nur 2 Möglichkeiten: entweder, dass Halteverbotsschild steht direkt am Beginn einer Straße (z.B. genau auf der Ecke einer Kreuzung) oder es steht in einem bestimmten Bereich. Im ersten Fall bedeutet es, dass ein generelles Halteverbot (und auch Parkverbot) für die gesamte Straße besteht, bis diese wieder endet. Im zweiten Fall ist ein Halten und Parken für einen bestimmten Bereich verboten. Dieser wird definiert durch die kleinen Pfeile auf den Verbotsschildern.
7 Comments
Hi,
Du schreibst, dass durch das Aussteigen ein Halten zum Parken wird. OK.
Später schreibst Du, „in einem eingeschränkten Halteverbot (entspricht einem normalen Parkverbot), darf ich mein Auto bis zu 3 Minuten parken [besser ‚abstellen‘?]. Gerade zum be- und entladen kann dies sehr hilfreich sein“. Zum Be- oder Entladen verlasse ich in der Regel aber mein Auto, zumindest um die Ware über den Gehsteig ins Haus zu bringen. Ist das dann nicht nach obiger Definition „Parken“ und damit gegen das eingeschränkte Haltverbot? Das Verlassen des Wagens alleine, würde also dafür nicht genügen. Es muss schon das „dauerhafte“ Verlassen gemeint sein, sprich, der Wagen ist nicht ständig überwacht, dass man im Falle eines Falles das Fahrzeug nicht sofort wegfahren könnte.
Hallo zusammen,
ich finde die Seite sehr informativ, denn viele können zwischen einem Halteverbot und Parkverbot nicht unterscheiden. Generell werden für Umzüge, Veranstaltungen, Baustellen… nur eingeschränkte Halteverbote mit „Be- und Entladen frei“ genehmigt.
Bei Parkraumbewirtschaftung in der Straße wird ein absolutes Halteverbot mit „Be-und Entladen frei“ genehmigt.
Hallo,
da schließe ich mich deiner Meinung an. Es ist leider nicht gerade gut definiert und das bringt viele durcheinander.
Die Definitionen finde ich auch nicht schlüssig. Denn wie soll man ohne auszusteigen das Fahrzeug Be-und Entladen?
[…] sie ihre Autos auf dem Rasen abgestellt haben und dies keine offizielle Parkfläche war. Wird beim Parken oder Halten auf einem Grünstreifen sogar ein Baum o.ä. beschädigt, kann dies sogar noch teurer werden. Bevor […]
[…] Falschparker rechnen. Ausreden wie „da kommt man doch locker dran vorbei“ oder „ich habe das Halteverbotsschild“ nicht gesehen hören dabei Radfahrer wie Ordnungskräfte nur allzu […]
[…] und beispielsweise Zick-Zack-Linien erneuern und mit neuen Verkehrszeichen deutlicher auf Park- und Halteverbote […]